Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Faust Technologies GmbH § 1 Anwendungsbereich § 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen über das Internetportal www.faust-technologies.de sowie für sämtliche telefonisch bzw. schriftlich erteilten Aufträge. § 1.2 Die Faust Technologies GmbH wird Produkte, die Sie bestellen, nur an Unternehmer verkaufen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Ihrem Einverständnis zu diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen versichern Sie, dass Sie ihre Bestellung als Unternehmer im vorstehenden Sinne an uns versendet haben. § 2 Vertragsabschluss § 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an die Faust Technologies GmbH zum Abschluss eines Vertrags. Die Faust Technologies GmbH bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots. § 2.2 Die Annahme des Angebots durch die Faust Technologies GmbH kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem die Faust Technologies GmbH dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. § 2.3 Dem Kunden werden sämtliche eingegebenen Bestelldaten nach Abschluss der Eingabe und vor Abgabe der Bestellung gesammelt angezeigt mit der Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. § 3 Lieferbeschränkungen und Änderungen Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die Angebote nur "so lange der Vorrat reicht". Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot der Faust Technologies GmbH dar. § 4 Preise und Versandkosten Die ausgezeichneten Preise sind Netto-Endpreise. Hinzu kommt für Lieferungen eine Versandkostenvergütung, deren Höhe jeweils gesondert angegeben wird. § 5 Zahlung § 5.1 Die Bezahlung der Ware erfolgt vor bzw. bei ihrer Lieferung per Nachnahme (bei Bestellungen bis zu Euro 2.500,-), Vorkasse oder Rechnung. Die Faust Technologies GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spediteur zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. § 5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Faust Technologies GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Faust Technologies GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. § 5.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Faust Technologies GmbH unbestritten sind. § 5.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 6 Lieferung § 6.1 Die Produkte werden an den Ort geliefert, den der Kunde als Lieferanschrift bestimmt. Bei Bestellungen, die per Rechnung gezahlt werden, muss die Lieferanschrift identisch mit der Bestellanschrift sein. § 6.2 Die Faust Technologies GmbH ist solange nicht zur Lieferung verpflichtet, als Ereignisse höherer Gewalt vorliegen. Dauern diese länger als drei Monate, ist die Faust Technologies GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. § 6.3 Die Faust Technologies GmbH kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre. § 6.4 Scheitert die Zustellung der Produkte trotz dreimaligen Versuchs aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er keinen Anspruch auf Lieferung. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis ist von der Faust Technologies GmbH unverzüglich zu erstatten. § 6.5 Liefert die Faust Technologies GmbH die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Kunde der Faust Technologies GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 6.6 Sendungen ab 31,5 kg und Sperrgut (z.B. Plasma- bzw. LCD-Fernseher) werden in der Regel per Spedition geliefert. Die Faust Technologies GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird. § 7 Eigentumsvorbehalt § 7.1 Die Faust Technologies GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten ("Vorbehaltsware") vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird. § 7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt. § 7.3 Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln - mit allen Nebenrechten an die Faust Technologies GmbH ab; der Kunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben. § 7.4 Der Kunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt. § 7.5 Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Kunde hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen. § 7.6 Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Kunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Kunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben. § 7.7 Der Kunde hat der Faust Technologies GmbH den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an die Faust Technologies GmbH abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und der Faust Technologies GmbH in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen. § 8 Rückgabe von Produkten Für die sämtliche Bestellungen gilt das Fernabsatzrecht nicht. Ihnen steht kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht zu. Soweit die Faust Technologies GmbH im Einzelfall aus Kulanz Produkte zurücknimmt, hat der Kunde die Produkte im Originalzustand sowie in der Originalverpackung zurückzusenden. Der Kunde trägt dabei die Kosten und die Gefahr der Rücksendung. § 9 Gewährleistung § 9.1 Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit, kann die Faust Technologies GmbH wählen, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit die Faust Technologies GmbH dabei Teile des Produkts austauscht, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum der Faust Technologies GmbH über. § 9.2 Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersetzung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten an die durch die Faust Technologies GmbH angegebene Anschrift unter Angabe der Auftragsnummer zu versenden. § 9.3 Der Kunde hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter auf seinem Hardwareprodukt zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Kunde das Produkt ein, um ein Austauschprodukt zu erhalten, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. § 9.4 Gleichfalls hat der Kunde eigene Teile, die er in das Produkt eingebaut oder auf andere Weise integriert hat, zu entfernen. Die Faust Technologies GmbH haftet in diesen Fällen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 9.5 Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muss der Faust Technologies GmbH dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen; dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder die Faust Technologies GmbH die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert. § 9.6 Für Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gilt § 11 "Haftung" entsprechend. Außer im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels, endet die Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung. § 9.7 Keine Mängelansprüche bestehen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Faust Technologies GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert, betrieben oder gepflegt wird. § 9.8 Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist die Faust Technologies GmbH berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen. § 9.9 Soweit der Kunde Teil einer Lieferkette im Sinne des § 478 BGB wird, bleiben die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat jedoch dabei die jeweils von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich an die Faust Technologies GmbH weiterzuleiten. § 10 Vertraulichkeit Die Faust Technologies GmbH verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln, wenn der Kunde sie als solche gekennzeichnet hat oder sie offensichtlich als solche zu erkennen sind. § 11 Haftung § 11.1 Die Faust Technologies GmbH haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt. § 11.2 Für die Vernichtung von Daten haftet die Faust Technologies GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. § 11.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Faust Technologies GmbH desweiteren, wenn sie wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Darunter fallen alle die Pflichten, welche die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind. Zudem haftet die Faust Technologies GmbH für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein durch die Faust Technologies GmbH beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist der Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehbar war. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, zum Beispiel Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist durch die Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung für Produkte hinaus geht. § 11.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Faust Technologies GmbH für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben. § 11.5 Unabhängig vom Verschulden der Faust Technologies GmbH haftet diese bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn sie eine Garantie übernommen hat. § 11.6 Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend; ausgenommen ist allerdings die Verjährungsregel gemäß § 9 Abs. 6. Weitergehende Ansprüche bestehen im Fall von Sachschäden nur dann, wenn und soweit die Ersatzleistung der zugunsten der Faust Technologies GmbH bestehenden Versicherung reicht. Tritt diese nicht ein, dann haftet sie unmittelbar. § 11.7 Die Haftungsbeschränkungen des § 11 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. § 12 Verwendung von Daten Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass die Faust Technologies GmbH die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und dazu benutzt, die Bestellung zu bearbeiten. Ebenfalls ist die Faust Technologies GmbH berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften weiterzuleiten, um dem Kunden gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten. Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei uns nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf. § 13 Weiterverbringung ins Ausland Die Faust Technologies GmbH weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Kunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren. § 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand § 14.1 Alle mit der Faust Technologies GmbH abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. § 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Nürnberg. § 15 Verschiedenes § 15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. § 15.2 Die Faust Technologies GmbH ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen. § 15.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. § 15.4 Alle Anzeigen oder Erklärungen, die an die Faust Technologies GmbH abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
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